Flugpilgerreise nach Medjugorje
21.09.-28.09.2021 von Köln/Bonn nach Sarajewo
Priesterbegleitung
Fam. Ruth Maria und Hans-Jürgen Ratajczyk,
47495 Rheinberg, Spellener Strasse 6
Tel. 02802/3000 Mobil 015253877777
E-Mail:hratajczyk@t-online.de
Buspilgerreise nach Medjugorje
05.10.-14.10.2021
Priesterbegleitung
Fam. Claudia und Werner Börsting48683 Ahaus Wallstr. 34
Telefon: 02561-971370 Mobil 0170-3449258
E-Mail:werner.boersting@t-online.de
24.01.2021
Der Ministerrat von Bosien und Herzegowina hat entschieden, dass die Einreise für EU Bürger, Schweiz und einige andere europäische Länder ab 24.01.2021
möglich ist.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Negativ-Covid-19-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests erforderlich.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in
einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch in der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen
vorbereitet.
Wir bitten zu beachten, dass die Einreise von Bürgern aus Bosnien und Herzegowina (BiH) in die EU nach wie vor nicht gestattet ist und die Reisewarnung
für BiH gilt.
Bisher liegen uns keine offiziellen Infos darüber vor, ob EU Bürger nach Rückkehr aus BiH problemlos wieder in die EU einreisen können, oder unter
Umständen in eine 14 tägige Quarantäne müssen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ab 15.03.2020 mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.
Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.
Medizinische Versorgung |
Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischen Verhältnissen und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten. |
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Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: |
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Stand 24.01.2021